Hilfe bei Tod und Trauer
Themenabschnitte
Angehöriger verstorben
Wenn ein Angehöriger verstorben ist, erledigt die Formalitäten der Bestatter. Er vereinbart auch nach Absprache mit den Angehörigen, der Friedhofsverwaltung und dem Seelsorger den Termin für die Beerdigung oder Trauerfeier. Der Bestatter gibt die Informationen an das zuständige Pfarrbüro weiter. Der Seelsorger, der die Beerdigung oder Trauerfeier hält, nimmt dann mit den Angehörigen Kontakt auf, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
In der Seelsorgeeinheit sind wir als Seelsorger für trauernde Angehörige da und begleiten in einer individuell gestalteten Trauerfeier Verstorbene auf Ihrem letzten Weg. Pfarrer Weingärtner und Gemeindereferent Keicher teilen sich an vier Tagen in der Woche (Dienstag – Mittwoch – Donnerstag – Freitag) den Beerdigungsdienst. Auf Wunsch gibt es zusätzlich die Möglichkeit des Sterberosenkranzes oder des Scheidegebets vor dem Trauergottesdienst.
Bei weiteren Fragen kommen Sie bitte einfach auf uns zu.
Bestatter und Friedhöfe
Viele Formalitäten kann Ihnen ein Bestatter abnehmen – je gründlicher Sie sich rechtzeitig damit vertraut machen, umso besser behalten Sie selbst im Trauerfall die Übersicht und fühlen sich von den vielen Entscheidungen nicht überfordert.
In Heilbronn gibt es mehrere Friedhöfe mit einer großen Vielfalt von Bestattungsmöglichkeiten (Heilbronner Friedhöfe). Nach der ersten Entscheidung über Erd- oder Feuerbestattung gibt es verschiedene Grabformen mit Namensgebung und persönlicher Gestaltung bis hin zu der anonymen Bestattung, bei der aber die Angehörigen die Beisetzung miterleben und gestalten können.
Bestattungskultur im Wandel
Der demographische Wandel unserer Gesellschaft hat zur Folge, dass sich auch die Friedhofs- und Bestattungskultur nachdrücklich verändert. Die Nachfragen für alternative Bestattungsformen seitens vieler Gemeindeglieder nehmen stetig zu. Im Kern ist dies der Bedarf an Grabformen, die von der Grabpflege und Unterhaltung „entpflichten“.
Es gibt inzwischen bereits eine Reihe von alternativen Bestattungsformen auf dem Westfriedhof in Heilbronn-Böckingen (z.B. „Gräber im Park“, „Kolumbarium im Buchenhain“) und auf dem Hauptfriedhof in Heilbronn-Stadt (z.B. „Urnengräber an historischen Grabstellen“, „Urnengräber in der Kirschenwiese“), die für alle Heilbronner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Für die Friedhöfe in Biberach, Kirchhausen und Neckargartach sind diese bereits in Planung.
Im Folgenden ein paar Informationen für alle, die sich damit beschäftigen wollen:
Grundsätzlich ist, was das christliche Verständnis von Leben und Tod betrifft, festzuhalten, dass der christliche Glaube davon spricht, „dass der Mensch im Tod nicht untergeht, sondern im Tod von Gott in eine neue Schöpfung verwandelt wird.“ (vgl. „Tote begraben und Trauernde trösten. Bestattungskultur im Wandel aus katholischer Sicht. Die Deutschen Bischöfe – Hirtenschreiben und Erklärungen Nr. 81, Bonn 2005, S.10)
Jenseitsvorstellungen, die sehr stark geprägt sind von einem Aufgehen in die Natur hinein oder reduziert sind auf ein Weiterleben in den Nachkommen, entsprechen nicht unserem christlichen Glauben. Als Christen übergeben wir die Toten letztlich nicht nur der Erde und der Natur, sondern dem Schöpfer und Erlöser Jesus Christus.
Konfessionsübergreifend sind sich die Katholische Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland über folgende wesentliche Merkmale einer christlichen Bestattungskultur einig:
1) Die Nennung des Namens
Der Mensch ist nach biblisch-christlichem Verständnis Abbild Gottes. Von daher kommt ihm eine personale Würde zu, die Ausdruck im Namen findet. An einer Begräbnisstätte sollte daher in irgendeiner Weise der Name des Verstorbenen angebracht werden.
2) Das Anbringen eines religiösen Zeichens
Ein religiöses oder christliches Zeichen, wie z.B. das Kreuz, lassen auf das religiöse Bekenntnis des Verstorbenen schließen.
3) Der abgegrenzte Raum
Friedhöfe machen durch Begrenzungen wie z.B. Mauern deutlich, dass die Verstorbenen einer anderen Existenzform als die Lebenden angehören. Auf diese Weise wird die Totenruhe gewahrt und Besucher eines Friedhofes können diesen eindeutig als Begräbnisstätte wahrnehmen.
Was die Bestattung in einem Ruhewald betrifft, bleiben, selbst wenn all diese Rahmenbeding-ungen gewahrt werden, doch grundlegende Bedenken von Seiten der Kirchen – evangelisch wie katholisch – bestehen. „Urnenbestattungen im Wald fördern privatreligiöse, naturreligiöse oder pantheistische Vorstellungen und verbannen die Verstorbenen noch mehr aus dem alltäglichen Lebensraum der Lebenden.“ – heißt es in einem entsprechenden Schreiben „Bestattungskultur in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Grundsätze – Empfehlungen – Richtlinien“ aus dem Jahr 2011.
In der praktischen Ausführung von Bestattungen im Ruhewald sind der Beteiligung von katholischen als auch evangelischen Seelsorgern Grenzen gesetzt. Für die Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Württembergische Landeskirche ist eine Bestattung ganz wesentlich mit der Feier eines öffentlichen Gottesdienstes bzw. einer Trauerliturgie verbunden unter Verwendung christlicher Zeichen.
Tote zu begraben und Trauernde zu trösten sind zwei ganz wesentliche Aspekte der Kirche Jesu Christi auf der Grundlage der christlichen Hoffnung auf die Auferstehung der Toten. Hinsichtlich einer Bestattung im Ruhewald stehen die Kirchen – evangelisch wie katholisch – sehr kritisch wenngleich nicht ganz ablehnend gegenüber. Im Einzelfall braucht es deshalb ein Gespräch zwischen den Angehörigen eines Verstorbenen und eines Vertreters bzw. Seelsorgers der Kirchen.
Wenn Sie sich über eine alternative Bestattungsform Gedanken machen, kommen Sie gerne auf mich zu.
Pfarrer Matthias Weingärtner
(erschienen im Gemeindebrief Advent 2018)