Das Sakrament der Taufe
Bedeutung der Taufe
Getauft werden bedeutet, einzutreten in die Gemeinschaft mit Christus und in die Gemeinschaft aller, die an Christus glauben. Mit der Taufe zeigen Sie, dass Gott in Ihrem Leben eine Rolle spielt. Die Taufe gilt ein Leben lang, und darüber hinaus.
Die Taufe gehört neben der Firmung und Erstkommunion zu den Einführungssakramenten (Initiationssakramenten). Erst nachdem alle drei Sakramente gespendet wurden, gehört man mit allen Rechten und Pflichten zur Gemeinschaft der Römisch-Katholischen Kirche.
Was passiert bei der Taufe?
Bei der Taufe gießt der Taufspender geweihtes Wasser dreimal über den Kopf des Täuflings und spricht die Taufformel: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Zuvor ist der Täufling nach seinem Glauben gefragt worden. Wenn Kleinkinder getauft werden, übernehmen dies die Eltern und Taufpaten. Nachdem sie für das Kind die Taufe erbeten und sich zu ihrer Aufgabe bekannt haben, das Kind im katholischen Glauben zu erziehen, bekennen sie stellvertretend ihren Glauben.
Ich möchte mein Kind taufen lassen
Mit der Taufe zeigen Sie als Eltern, dass Gott in Ihrem Leben eine Rolle spielt und dass Sie Ihrem Kind daran Anteil geben möchten. Sie bekennen sich in der Taufe Ihres Kindes zu Ihrem eigenen Glauben und geben ihn weiter an Ihr Kind.
Taufe und Termin
Liebe Eltern,
da wir uns aktuell in der Seelsorgeeinheit Über dem Salzgrund in einer Vakanz befinden – also aktuell keinen Pfarrer vor Ort haben – sind wir auf umliegend tätige Priester und Diakone angewiesen, die “unsere” Taufen übernehmen. Damit wir das organisatorisch bewältigen können, finden die Taufen an sogenannten “Taufsamstagen” oder im jeweiligen Gemeindegottesdienst integriert statt.
Taufsamstag
In jedem Monat haben wir aktuell einen Taufsamstag an einem Ort in der Seelsorgeeinheit festgelegt, an dem um 14 Uhr die Feier der Taufe stattfindet.
Dabei kann es natürlich sein, dass in dieser gottesdienstlichen Feier auch mehrere Täuflinge getauft werden. In diesen Fällen versuchen wir natürlich Wünsche, wie z.B. Lieder, Schriftextauswahl, etc. zu berücksichtigen, dass die Feier der Taufe jeder teilnehmenden Familie gerecht wird.
Folgende Taufsamstage wurden bisher festgelegt:
- September: 16.09.23 um 14 Uhr in Biberach
- Oktober: 14.10.23 um 14 Uhr in Kirchhausen
- November: 18.11.23 um 14 Uhr in Neckargartach
- Dezember: 16.12.23 um 14 Uhr in Biberach
Taufe im Gemeindegottesdienst
Neben der Taufe an einem Taufsamstag ist diese auch im Gemeindegottesdienst möglich. Dies hat natürlich auch eine schöne Symbolik, denn hier versammelt sich die Gemeinde, in die Ihr Kind durch die Taufe aufgenommen wird.
Die Taufe im Gemeindegottesdienst ist in (fast) jedem Sonntagsgottesdienst um 10.30 Uhr möglich. Beachten Sie dazu bitte die Gottesdienstpläne, um sich schon einmal einen Überblick über die möglichen Termine vor Ort zu verschaffen, sofern der gewünschte Monat bereits veröffentlicht ist.
Anmeldung und Taufgespräch
Die Taufe Ihres Kindes melden Sie über das jeweilige Pfarrbüro vor Ort an. Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie z.B. am Ende dieser Seite.
Für die Anmeldung im Pfarrbüro sollten Sie folgende Unterlagen zur Hand haben:
- Stammbuch
- Geburtsurkunde des Kindes
- Name(n) und Adresse der/s Taufpatin/Taufpaten
Zur Vorbereitung der Taufe findet vorab ein Taufgespräch statt. Hierzu sind auch die Paten herzlich eingeladen. Das Taufgespräch vereinbaren Sie entweder mit dem Priester bzw. Diakon, der das Sakrament der Taufe spendet oder der Termin wird bereits direkt über das Pfarrbüro ausgemacht – das kann sich je nach Taufspender unterscheiden.
Taufpaten
Taufpaten haben die Aufgabe, die Täuflinge nicht nur auf dem Lebensweg, sondern vor allem auch auf dem Weg hinein in den Glauben und in die Kirche zu begleiten und zu unterstützen. Jedoch ist ein Pate weder zur Gültigkeit noch zur Erlaubtheit der Taufe zwingend vorgeschrieben. Dem Täufling ist aber, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben. In der Regel ein Pate oder eine Patin oder ein Pate und eine Patin.
Voraussetzungen zur Übernahme des Taufpatenamtes laut Kirchenrecht:
- Zugehörigkeit zur Römisch-Katholischen Kirche
- Sakrament der Eucharistie (Erstkommunion) und Firmung empfangen
- Mindestalter von 16 Jahren (Ausnahme möglich)
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein Patenamt übernehmen.
Ein nicht-katholisch Getaufter darf zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden und ist als solcher in das Taufregister einzutragen.
Paten, die nicht auf dem Gebiet der Seelsorgeeinheit wohnen, brauchen eine Patenbescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie einer Kirche angehören. Diese ist beim Pfarramt des Wohnortes erhältlich.