Pastorale Ansprechperson

für Biberach, Bonfeld und Fürfeld

Auf den Antrag des Kirchengemeinderates hin wurde Gemeindereferent Michael Keicher am 28. September 2020 von Domkapitular Msgr. Paul Hildebrand als Pastorale Ansprechperson für die Kirchengemeinde St. Cornelius und Cyprian in Heilbronn-Biberach mit den Bad Rappenauer-Teilorten Bonfeld und Fürfeld eingesetzt. Der Auftrag wird zunächst für 5 Jahre erteilt – bis zum 31. Juli 2025.

Mit dieser Ernennung hat Gemeinderefenrent Michael Keicher nun offiziell einen Schwerpunkt seiner Arbeit in der Begleitung der Kirchengemeinde St. Cornelius und Cyprian und deren Kirchengemeinderat. Der Dienstsitz vor Ort im Pfarrbüro in Biberach ist dafür auf jeden Fall die beste Voraussetzung, um das Leben in der Gemeinde direkt mitzubekommen. Ein guter Draht nach Bonfeld und Fürfeld sollte dabei natürlich nicht außer Acht gelassen werden. Doch in vielen Bereichen nimmt Keicher diese Rolle eigentlich schon seit Jahren wahr, so dass diese Ernennung mehr oder weniger ein formaler Akt ist, der nun das Stimmrecht im Kirchengemeinderat und die Unterschriftsbevollmächtigung für die Kirchengemeinde mit sich bringt.

Kooperatives Leiten als Grundlage des Modells der Pastoralen Ansprechperson

Das als Kirche an vielen Orten gestaltete Netzwerk Seelsorgeeinheit stellt hohe persönliche und fachliche Anforderungen an die Leitung. Innerhalb der einzelnen Kirchengemeinde wird Leitung nach dem Rottenburger Modell kooperativ wahrgenommen. Pfarrer und Kirchengemeinderäte bilden das Leitungsgremium der (Kirchen-)Gemeinde. Da der Pfarrer aber nicht nur eine Kirchengemeinde, sondern einen Verbund von Kirchengemeinden (Seelsorgeeinheit) leitet, stellt sich die Frage, wie innerhalb dieses Verbundes Leitung kompetent und zweckmäßig wahrgenommen werden kann. Hier kommt die Pastorale Ansprechperson ins Spiel. Sie übernimmt für eine oder mehrere Kirchengemeinden einen Teil der Leitungsverantwortung des Pfarrers in Kooperation mit dem Kirchengemeinderat (KGR).

In ihrem Wort zur Erneuerung der Pastoral „Gemeinsam Kirche sein“ ermutigen die Deutschen Bischöfe zur Übertragung von Leitungsverantwortung. Dort heißt es:

„Es gibt in der Kirche Männer wie Frauen, die ausdrücklich als Laien einen kirchlichen Leitungsdienst ausüben. Dazu gehören professionell ausgebildete Christinnen und Christen, die im Auftrag des Bischofs als Pastoralreferentin oder Pastoralreferent, als Gemeindereferentin oder Gemeindereferent oder in einer der verschiedenen bischöflichen Organisationen leitend tätig sind. Es gibt auch kirchliche Lebensbereiche, in denen Frauen und Männer eine Leitung wahrnehmen, die nicht als Ableitung oder Delegation vom bischöflichen oder priesterlichen Dienst beschrieben werden kann. […] Darin wird deutlich, dass alle Getauften berufen sind, das Leben und die Sendung der Kirche verantwortlich mitzugestalten. Es ist auch klar, dass diese vielfältigen Formen der Leitung, die allen Gläubigen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Leib Christi grundsätzlich möglich sind, die Verbindung zum priesterlichen Dienst brauchen, durch den die Einheit der Kirche in Christus repräsentiert wird.“

Die Pastorale Ansprechperson übernimmt aufgrund ihrer Taufberufung, die ihr Anteil am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi verleiht, und bekräftigt durch eine bischöfliche Beauftragung, eine eigene Leitungsverantwortung. Sie übernimmt diese Verantwortung verbindlich und auf Zeit sowie aufgrund ihrer im Studium und in der pastoral-praktischen Ausbildung erworbenen Kompetenz.

Die zunehmende Nachfrage nach Ernennungen von Pastoralen Ansprechpersonen zeigt, dass die Akzeptanz dieser Aufgabe seit ihrer Einführung kontinuierlich gewachsen ist. Die Änderung der Kirchengemeindeordnung im Jahr 2014 hat die Stellung der Pastoralen Ansprechpersonen bereits gestärkt.

Auftrag und Aufgaben der Pastoralen Ansprechperson

Die Pastorale Ansprechperson trägt besondere Verantwortung für eine oder mehrere Gemeinden innerhalb der Seelsorgeeinheit. Sie übernimmt dort im Auftrag des Bischofs einige der Leitungsaufgaben des Pfarrers in Zusammenarbeit mit dem KGR.

Der Auftrag einer Pastoralen Ansprechperson ist wie folgt umschrieben:

a) Auftrag der Koordination und Kooperation
Die Pastorale Ansprechperson ist das Mitglied des Pastoralteams, an das sich sowohl einzelne Gemeindemitglieder, als auch Gruppen und Verbände mit ihren Anliegen wenden. In Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und dem KGR sorgt sie dafür, dass die drei Grunddienste der Gemeinde erfüllt und die Charismen gefördert und begleitet werden. Die Pastorale Ansprechperson wirkt daran mit, dass unter der Leitung des Pfarrers die Balance zwischen der Eigenständigkeit der Gemeinde und der notwendigen Kooperation in der Seelsorgeeinheit gelingt. Die Pastorale Ansprechperson hat auch das Netzwerk Kirche im Lebensraum im Blick und trägt Sorge dafür, dass die Gemeinde mit anderen kirchlichen und pastoralen Orten vernetzt ist. Die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Leitenden Pfarrer und der Pastoralen Ansprechperson wird durch regelmäßige Dienstgespräche gesichert.

b) Aufgaben im Blick auf den Kirchengemeinderat
Die Pastorale Ansprechperson begleitet den jeweiligen KGR. Sie befähigt die Mitglieder, ihre Leitungsrolle gut wahrnehmen zu können. Zusammen mit dem KGR ist sie verantwortlich für die pastoralkonzeptionelle Weiterentwicklung der Gemeinde im Verbund mit den anderen Gemeinden der Seelsorgeeinheit.

  • Die Pastorale Ansprechperson hat Sitz und Stimme im KGR.
  • Der/die Gewählte Vorsitzende des KGR bereitet in Zusammenarbeit mit der Pastoralen Ansprechperson und im Einvernehmen mit dem Pfarrer die Sitzungen des KGR vor und nach. Die Pastorale Ansprechperson bindet die anderen Hauptberuflichen in die Entwicklungen dieser Gemeinde ein und sorgt für einen guten Informationsfluss zwischen KGR und Pastoralteam.
  • In den anderen KGR der Seelsorgeeinheit bleibt die Pastorale Ansprechperson beratendes Mitglied. Als solches erhält sie die Einladungen zu den Sitzungen. Sie nimmt in der Regel jedoch nur an den Sitzungen teil, in denen einer ihrer sachbezogenen Arbeitsbereiche behandelt wird.
  • Die Pastorale Ansprechperson ist Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss (= Ausschuss der Seelsorgeeinheit) und im Verwaltungsausschuss.

c) Pastorale Aufgaben
Die Pastorale Ansprechperson begleitet die Gemeinde in pastoralkonzeptioneller Hinsicht und regt zur Reflexion über das eigene pastorale Profil an. Die Pastorale Ansprechperson nimmt im Bereich der Gemeinde, für die sie bestellt ist, auch einen pastoralen Auftrag wahr. Sie ist in pastoralen Aufgaben in der Gemeinde sichtbar, z. B. im Beerdigungsdienst, in der Feier von Liturgien, im Verkündigungsdienst, in der Katechese usw. Nur so ist gewährleistet, dass die Pastorale Ansprechperson auch als Seelsorger/in vor Ort wahrgenommen wird. In der Wahrnehmung ihres Auftrags achtet die Pastorale Ansprechperson darauf, ehrenamtliche Getaufte und Gefirmte gemäß ihrer Charismen und Talente zu befähigen und zu fördern und in die Pastoral einzubinden. Eigene Initiativen und Eigenverantwortung von Ehrenamtlichen sind zu unterstützen, wertzuschätzen und zu begleiten.

d) Repräsentationsaufgaben
Neben dem Pfarrer bzw. Gewählten Vorsitzenden des KGR vertritt auch die Pastorale Ansprechperson die Gemeinde bei Repräsentationsaufgaben.

e) Aufgaben im Bereich von Personalführung und Verwaltung
Die Pastorale Ansprechperson kann Aufgaben im Bereich der Personalführung und Verwaltung subsidiär wahrnehmen. In diesem Fall ergänzt sie andere, die in diesem Bereich neben dem Pfarrer Verantwortung tragen, wie z. B. haupt- und nebenberufliche Kirchenpfleger/innen, Kindergartenbeauftragte Verwaltung usw.- Die Verantwortung für die Kirchenverwaltung hat gemäß § 64 KGO der Pfarrer. Er kann jedoch Aufgaben der Verwaltung an andere Personen übertragen.

f) Rechtliche Vertretung der Gemeinde
Die rechtliche Vertretung der Gemeinde obliegt zunächst dem Pfarrer mit dem/der Gewählten Vorsitzenden des Kirchengemeinderats. Nach § 54 KGO und § 60 Abs. 3 KGO kann der Pfarrer jedoch Aufgaben der Leitung der Kirchengemeindeverwaltung übertragen (z. B. Rechtsgeschäfte mit Dritten, Unterschriftsbevollmächtigung, Beauftragung zur Siegelführung etc.). Für eine solche Übertragung kommt auch die Pastorale Ansprechperson in Betracht. Sie erfolgt zeitlich befristet und in schriftlicher Form.